Landgericht Berlin: Klimablockaden sind keine Nötigung

Verkehr
Verkehrswende
Failed State Berlin
Autor:in

Jörg Kantel

Veröffentlichungsdatum

15. Juni 2023

Da wird die Bleifußlobby aber aufheulen: Das Landgericht Berlin hat in einer neuen Entscheidung zu Klimablockaden erstmals den Vorwurf der Nötigung gegen Klimaaktivisten der Gruppe »Letzte Generation« abgelehnt. Stattdessen erklärte es, daß angesichts angekündigter Blockaden Autofahrern »ein Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr oder das Einplanen von mehr Zeit (…) generell möglich« sei. Zudem sei eine Blockade von etwas mehr als einer halben Stunde »hinsichtlich der üblichen Stauzeiten« in Berlin »moderat«.

Wenn man sich zum Beispiel die täglichen Staus auf der Neuköllner Herrmannstraße anschaut, die durch eine verpeilte Verkehrspolitik (Autobahnbau) und eine steigenden Unvernunft der Autofahrer hervorgerufen werden (in fast jedem PKW sitz eine einzelne Person), fragt man sich, warum das Gericht seine Urteilsbegründung nicht noch schärfer formulierte. Denn das Autofahrer im Stau stecken, damit kann ich leben – aber daß dann auch die Busse des ÖPNV nicht durchkommen, damit nicht.

Meiner Meinung nach sollte man, sobald auf einer Straße ein Stau droht, diese umgehend für den motorisierten Individualverkehr komplett sperren, damit wenigstens die Busse und (Straßen-) Bahnen des ÖPNV noch durchkommen. Denn der motorisierte Individualverkehr ist egoistisch (in einer Großstadt muß niemand mit dem Auto fahren!), umweltschädlich und verantwortungslos, daher sollte der ÖPNV eindeutig die Priorität besitzen. (Photo (cc): Jörg Kantel)